Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Conni Klueter Fotografie
§ 1. GELTUNG
(1) Die folgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von Conni Klueter Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliches Einverständnis für alle weiteren damit zusammenhängenden Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
(2) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB mit seiner Unterschrift an und bestätigt damit, diese gelesen und Verstanden zu haben.
(3) Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkannt hat.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
§ 2. AUFTRAGSLEISTUNGEN
(1) Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während des Auftrages Kostenerhöhungen ein, die der Auftraggeber zu verantworten hat, fallen diese in voller Höhe an.
(2) Die Fotografin ist berechtigt Leistungen von Dritten, die eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnungen der Kunden in Auftrag zu geben. Das betrifft z.B. Fotolabore und Albenhersteller sowie Online-Anbieter für den Bildversand von digitalen Dateien.
(3) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Die Bilder werden je nach Empfinden der Fotografin in Farbe oder Schwarz/Weiß bearbeitet – auch wenn in der Ansichtsgalerie (Ausnahme bei Hochzeiten) die Bilder in Farbe zusehen sind.
§ 3. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL (GEDRUCKT UND DIGITAL)
(1) Die AGB gelten für jedes überlassene Bildmaterial, egal ob für ausgedruckte Bilder oder digitales Bildmaterial.
(2) Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass es sich bei dem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Aufnahmen handelt
(§ 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz).
(3) Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, auch für den Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
(4) Der / Die Auftraggeber haben nach Erhalt / bei Entgegennahme des Bildmaterials die Aufgabe, dieses binnen zwei Wochen auf Mängel zu prüfen. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen, anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen. Ein Anspruch auf Verbesserung / Änderungen entfällt nach zwei Wochen.
§ 4. NUTZUNGSRECHTE
(1) Die Nutzungsrechte werden in einer schriftlichen Freigabeerklärung (Seite 6 im Hochzeitsvertrag) festgehalten. Änderungen dürfen nur nach schriftlicher Absprache mit der Fotografin geändert werden. Dies Betrifft die Vervielfältigung, Verwendung, Veränderung und Verbreitung des Bildmaterials. Der/Die Auftraggeber stimmen durch die Auftragserteilung automatisch zu, dass die Fotografin die entstandenen Aufnahmen unter Wahrung der Identität des Kunden für eigene Werbezwecke nutzen darf (z.B. auf der Webseite, Facebook, Alben etc.).
(2) Das Urheberrecht an allen, im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos, liegt bei der Fotografin. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der/Die Auftraggeber erhalten für die entstandenen Aufnahmen das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht.
(3) Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet. Auch darf das Bildmaterial nur mit Einwilligung der Fotografin abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv verwendet werden.
(4) Erteilt die Fotografin die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann sie verlangen, als Urheber des Bildes genannt zu werden. Im Internet sind immer die Bilddateien mit dem Logo der Fotografin zu verwenden. Macht die Fotografin von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung die Fotografin zum Schadensersatz.
(5) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird als ca.-Angabe im Angebot bestimmt.
§ 5. HAFTUNG
(1) Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Formular über die Nutzungseinschränkung beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der/Die Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie für die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
(2) Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials sind die Kunden für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
(3) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten vor der Bildübergabe an den Auftraggeber, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(4) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es vor dem vereinbarten Termin zu einem Vorfall kommen, bemüht sich die Fotografin darum, einen Ersatzfotografen zu organisieren. Eine Garantie darauf besteht jedoch nicht.
(5) Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeichertem Bildmaterial und digitalen Dateien. Die Archivierung der Bilder wird vorgenommen, jedoch haben die/der Auftraggeber darauf keinen Anspruch.
§ 6. VERGÜTUNG
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zzgl. eventueller Reisekosten berechnet.
(2) Bei Hochzeiten sind 35% des Honorars als Reservierungsgebühr bis zum vereinbarten Datum (i.d.R. 14 Tage nach Vertragsabschluß) zu bezahlen. Ist die Reservierungsgebühr nicht rechtzeitig überwiesen, verlieren das Angebot und der Vertrag seine Gültigkeit. Der Restbetrag in Höhe ist am Tag der Hochzeit in bar oder gemäß andere Vereinbarungen kurz vorher zu überweisen. Eine Reservierung des Termins erfolgt erst mit Zahlungseingang der Reservierungsgebühr.
(3) Der vollständige Honoraranspruch ist spätestens bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages bleibt die Ware (Fotos, Abzüge, Alben etc.) Eigentum der Fotografin.
(5) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder auf Wunsch des Auftraggebers verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
§ 7. RESERVIERUNGSGEBÜHR & KÜNDIGUNG
(1) Die Reservierungsgebühr ist nach Vertragsabschluß bis zum vereinbarten Datum zu bezahlen. Bei Rücktritt oder Kündigung des Vertrages wird die Reservierungsgebühr einbehalten (siehe §7 (5)). Sofern die Reservierungsgebühr nicht bis zum genannten Datum eingegangen ist, besteht kein Anspruch auf den Termin und die fotografische Begleitung.
(2) Erst mit Eingang der Reservierungsgebühr beim Auftragnehmer gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht.
(3) Im Falle einer Kündigung bedarf dies der Schriftform.
(4) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird pauschal eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Angebot etc.).
(5) Wenn die vereinbarten Leistungen vom Kunden storniert werden und der Auftragnehmer für die stornierte Hochzeit mindestens eine gleichwertige Hochzeit für denselben Termin vereinbaren kann, wird ein Teil der Reservierungsgebühr zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz, hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit, zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Auftragnehmer die Summe der Differenz einbehalten und die restliche Summe der Reservierungsgebühr zurückerstatten.
Kann nachweislich keine anderweitige Buchung von Seiten des Auftragnehmer wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrags nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Auftragnehmer demnach ein Vermögensschaden, der mit 75% des vereinbarten Honorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung gestellt wird.
(6) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen der Fotografin.
§ 8. RÜCKGABE DES BILDMATERIALS
(1) Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Auftraggeber trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. Für den Verlust der Ware kann die Fotografin nicht haftbar gemacht werden.
(2) Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
§ 9. VERTRAGSSTRAFE, SCHADENSERSATZ
(1) Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung – auch Urheberrechtsverletzung genannt- Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
(2) Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
(3) Schadensersatzforderungen des Auftraggebers bestehen höchstens in der Summe des vereinbarten Auftragswertes (Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen). Immaterielle sowie ideelle Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
§ 10. Datenschutz
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
§ 11. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag, zur Bildfreigabe oder zu den AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der/die Kunde/n Vollkaufmann ist/sind, der Wohnsitz der Fotografin
(5) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.